Sportunterricht

Im Sportunterricht muss geeignete Sportkleidung getragen werden, die sowohl ein ungefährdetes Üben der Schüler als auch eine ungehinderte Sicherheits- und Hilfestellung ermöglicht.

In die Sporttasche gehören:

  • Sportschuhe mit hellen Sohlen
  • lange und kurze Sportkleidung
  • Wechselsocken
  • kleines Handtuch
  • Taschentücher

Um sich und andere vor Verletzungen zu schützen, müssen alle Kinder  vor Beginn des Unterrichts gefährdende Dinge ablegen. Dazu zählen Uhren, Schlüssel, Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Anstecker, Gürtel und ähnliches.

Empfohlen wird das Tragen von Sportbrillen.
Lange Haare werden zusammengebunden.


Befreiung vom Sportunterricht
Über Art und Umfang der Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die Hausärztin bzw. der Hausarzt. Ab der Dauer von 4 Wochen bedürfen Sportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der amtsärztlichen (jugendärztlichen) Bestätigung vom Gesundheitsamt. Dort erhalten Sie ein Attest zur Teil-oder Vollbefreiung für den Sportunterricht. Bitte nehmen Sie zu diesem Termin das Formblatt Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht mit.

http://www.schulsport.sachsen.de/download/download_sport/Schweigepflichtsentbindung_KJA.pdf