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HERZLICH WILLKOMMEN

            Schule NEU             

            Foto: Fotograf Herr Löhnert 

 

 Bitte beachten Sie die Fahrplaninformation Nr. 028/2026 - 

      Fahrplaninfo Nr. 028/2026 (II) (Syrau; Sperrung Paul- Seifert-Straße) 

                                                                                                    

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Schuljahresbeginn – Schuljahr 2026/2027

  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-4 beginnt der Unterricht am 17.08.2026 zur 1. Stunde

  • Unterrichtsbeginn: 08:00 Uhr

  • Unterrichtsablauf: 1. - 4. Stunde – Organisatorisches

  • Unterrichtsschluss ist für alle Schülerinnen und Schüler in den ersten 3 Schulwochen nach der 4. Unterrichtsstunde (11:30 Uhr). 

    Ausnahme: Die Klasse 2 hat ab der 2. Schulwoche donnerstags Schwimmen und ist an diesem Tag erst 12:45 Uhr zurück an der Schule. 

  • Fahrverkehr von und zur Schule: 
    Diese Zeiten entnehmen Sie bitte den Fahrplänen an den Bushaltestellen in den Schaukästen der jeweiligen Orte.

     

 

  • Einschulung:

    Samstag, 15.08.2026 um 10:30 Uhr 
    auf der Freilichtbühne im Höhlenpark Syrau

    Nutzen Sie bitte die Parkplätze auf dem Feld vor dem Ortseingang Syrau aus Richtung Plauen.  Der Weg über die Paul-Seifert Straße bis zur Bühne wird durch Hinweise gekennzeichnet. 

    Alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger kommen bitte mit dem Schulranzen zur Einschulungsfeier.

 

 

https://www.bildungsspender.de/grundschule-rosenbach

 

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Grundschule Rosenbach

OT Mehltheuer

Friedensstraße 19

08539 Rosenbach/Vogtland

Tel.: 037431/3338

Fax: 037431/3315

 


Schulleiterin:  Antje Wolf               

Sekretärin:     Diana Wunderlich           Mo - Do :  7.00 Uhr - 12.00 Uhr

Schulassistentin: Kristin Fischer 

 

Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.