Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Inklusion

Schülerinnen und Schüler, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass bei ihnen Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Förderbedarf vorliegen, haben laut Sächs. Schulgesetz § 4  Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

 

Dieser kann in folgenden Förderschwerpunkten bestehen:

 

- Sehen

- Hören

- geistige Entwicklung

- körperliche und motorische Entwicklung

- Lernen

- Sprache

- emotionale und soziale Entwicklung

 

Jeder Förderschwerpunkt kann inklusiv, unter Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen, an der Grundschule, unterrichtet werden.

 

Außerdem ist unsere Grundschule seit 2014 eine Stützpunktschule der Sprachheilschule Zwickau.

 

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen, soweit wie möglich, gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung lernen.

Um der Herausforderung des inklusiven Unterrichts bestmöglich gerecht zu werden, bekommen wir Unterstützung von Frau Hofmann, einer Sprachheilpädagogin.

Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Sprache werden von ihr besonders gefördert. Außerdem berät sie alle unterrichtenden Lehrkräfte unserer Schule und bildet sie zum Thema Inklusion fort.

Mit der Sprachheilschule Anne Frank in Zwickau haben wir eine Kooperationsvereinbarung getroffen, in der alle Details der Zusammenarbeit genau beschrieben sind.

 

Wie wird alles umgesetzt?

 

Sprachstand analysieren

Förderpläne erstellen

Zusammenarbeit mit Eltern, Fachlehrkräften und Sprachheilpädagogen bzw. Sprachheilpädagoginnen

Lernen mit allen Sinnen

Fördern der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit

 

Wer wird ein Sprachinklusionskind?

 

Wenn bei einem Schulanfänger bzw. einer Schulanfängerin oder einer Schülerin bzw. einem Schüler Sprachauffälligkeiten bemerkt werden, kann die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragt werden.

Das Landesamt für Schule und Bildung leitet danach das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß der Schulordnung für Förderschulen und Grundschulen ein.

Die Diagnostik erfolgt über die Sprachheilschule. Der Bescheid über eine inklusive Beschulung erfolgt nach dem Förderausschussgespräch. Im Förderausschussgespräch wird die passende Schule für das Kind festgelegt.