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Bildungsberatung

Im Anfangsunterricht bietet die Schule allen Eltern eine Bildungsberatung zum Entwicklungsstand des Kindes an.

 

Klasse 3: 

  • 1. Halbjahr: Informationen zum EA über die weiterführenden Schulen durch die Klassenlehrerinnen
  • Ende des 1. Halbjahres: Klassenstufenkonferenz, in der für jedes Kind erste Vorstellungen über die geeignete Schulform festgelegt werden
  • 2. Halbjahr: erstes verbindliches Bildungsberatungsgespräch zur Information über den Entwicklungsstand des Kindes, Treffen von Bildungsvereinbarungen, Informationselternabend der weiterführenden Schulen (Oberschule, Gymnasium, Berufliches Schulzentrum)

 

Klasse 4:

  • Dezember bis Januar: zweites verbindliches Bildungsberatungsgespräch

 

Folgende Termine sind verbindlich festgelegt:  

 

Die Ausgabe der Bildungsempfehlung erfolgt auf Grundlage der Halbjahresinformation und nach Beratung der Klassenstufenkonferenz.
Termin:
 09.02.2024

Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, ist diese am 05.06.2024 auszugeben. Der Antrag auf Aufnahme an das Gymnasium muss bis 17.06.2024  erfolgen.

 

Die Anmeldung mit erhaltener Bildungsempfehlung Gymnasium erfolgt am Gymnasium Ihrer Wahl bis zum  01.03.2024

Die Anmeldung mit erhaltener Bildungsempfehlung Oberschule oder Gymnasium an einer Oberschule Ihrer Wahl erfolgt bis zum 01.03.2024

Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasium besuchen soll, stellen ebenfalls bis zum 01.03.2024  einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl. Für den Fall einer späteren Rücknahme des Antrages auf Aufnahme am Gymnasium ist die gewünschte Oberschule zu erfassen. Bei der Antragsstellung ist ein Termin für ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu vereinbaren und auf die Termine für die schriftliche Leistungserhebung hinzuweisen. 

Der Bescheid über die Aufnahme am Gymnasium bzw. an der Oberschule wird zum 13.05.2024 versendet.