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Freistellung

Eine Schülerin oder ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch freigestellt werden. Die Freistellung muss rechtzeitig schriftlich mit Angabe des entsprechenden Grundes bei der Schule beantragt werden. Zuständig für die Entscheidung über eine Freistellung bis zu zwei Tagen ist die Klassenleitung. Die Schulleitung entscheidet bei einer Freistellung von mehr als 2 Tagen. Ihr Kind muss beim Fehlen im Schulunterricht den gesamten versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nacharbeiten.
Das entsprechende Formular können Sie sich hier herunterladen. Bitte nehmen Sie die Bestätigung auch in den Urlaub mit.


Beurlaubung Formular